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ECO Business-Immobilien schloss Grundsatzvereinbarung mit SEG GmbH ab


16.05.2006
Ad hoc

ECO Business-Immobilien AG (ISIN AT0000617907 / WKN A0D8RY) hat mit SEG Stadterneuerungs- und Eigentumswohnungsgesellschaft mbH ("SEG GmbH"), der Hauptaktionärin der börsenotierten SEG Immo AG, am 15. Mai 2006 eine Grundsatzvereinbarung über den Erwerb eines Aktienpakets von mindestens 28,73% an der SEG Immo AG abgeschlossen.

Die Rechtswirksamkeit der Grundsatzvereinbarung hängt vom Eintritt verschiedener aufschiebender Bedingungen ab, insbesondere dem Abschluss einer zufriedenstellenden Due Diligence durch die ECO Business-Immobilien AG bei der SEG Immo AG, sowie von der Genehmigung des Aktienkaufes durch den Aufsichtsrat der ECO Business-Immobilien AG. Zu den aufschiebenden Bedingungen der Grundsatzvereinbarung zählt insbesondere auch die Sicherung des Erwerbs einer qualifizierten Mehrheit am Aktienkapital der SEG Immo AG durch ECO Business-Immobilien AG bis spätestens 19.06.2006.

Entsprechend den Bedingungen der Grundsatzvereinbarung soll in der Hauptversammlung der SEG Immo AG das in der Satzung der SEG Immo AG vorgesehene Höchststimmrecht von 25% aufgehoben werden. Sofern diese und die weiteren aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind, ist SEG GmbH aufgrund der Grundsatzvereinbarung verpflichtet, die Aktien an der SEG Immo AG zu einem Preis von EUR 4,00 pro Stück an ECO Business-Immobilien AG zu verkaufen.

Soweit die Bedingungen der Grundsatzvereinbarung erfüllt werden und eintreten, wird es voraussichtlich auch zu einem (Pflicht-)Angebot der ECO Business-Immobilien AG für die Aktien der SEG Immo AG kommen. Bedingung der Grundsatzvereinbarung ist in diesem Zusammenhang, dass ECO Business-Immobilien AG eine Stellungnahme der Übernahmekommission erlangt, dass ein Angebotspreis von EUR 4,00 je Aktie an der SEG Immo AG auch bei Unterschreitung der Mindestpreise nach § 26 Abs 1 ÜbG gesetzmäßig ist.


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