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mobilcom kaufen 13.01.2006
SES Research
Der Analyst von SES Research, Jochen Reichert, stuft die Aktie von mobilcom (ISIN DE0006622400 / WKN 662240) weiterhin mit "kaufen" ein.
Insgesamt 18 Aktionäre hätten gegen mobilcom bzw. freenet.de Klage betreffend der beabsichtigten Verschmelzung eingereicht. Die Absicht der klagenden Aktionäre könnte wohl eher darin liegen, eine zusätzliche Abfindung zu erstreiten und nicht den gesamten Verschmelzungsprozess infrage zu stellen. Man gehe davon aus, dass diese Klagen die Verschmelzung nicht verhindern bzw. aufhalten würde. Aus der Analystensicht dürfte im schlechtesten Fall telunico per Gericht dazu verpflichtet werden, an alle ehemaligen freenet.de/mobilcom-Aktionäre eine Entschädigung zu zahlen.
Auf der außerordentlichen mobilcom-Hauptversammlung in 2003 sei ein Beschluss gefasst worden, mit dem die Zustimmung für das mobilcom/France Télécom Settlement erteilt worden sei. Gegen diesen Beschluss hätten mobilcom-Aktionäre geklagt. Grundlage der Klage sei gewesen, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht alle relevanten Informationen vorgelegen hätten, um das Settlement beurteilen zu können. Am 08.12.2005 habe das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig entschieden, dass der Zustimmungsbeschluss in 2003 zum Settlement-Agreement tatsächlich unwirksam sei.
Allerdings führe die Unwirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses nach Auffassung des OLG Schleswig nicht zu einer Unwirksamkeit des Settlement-Agreement zwischen France Télécom und mobilcom. Der Richter habe in einer Nebenerklärung zum Urteil darauf hingewiesen, dass mobilcom ein von France Télécom beherrschtes Unternehmen hätte sein können. Der Richter habe nicht festgestellt, dass mobilcom faktisch ein von France Télécom beherrschtes Unternehmen gewesen sei. Das Urteil sollte aus der Analystensicht die geplante Verschmelzung von mobilcom und freenet.de nicht gefährden.
Die Millenium GmbH und Frau Schmid-Sindam hätten am 10.01.2006 bekannt gegeben, eine Milliarden-Klage gegen France Télécom eingereicht zu haben. Die Kläger würden beantragen France Télécom zu verurteilen, 3,6 Mrd. EUR an mobilcom und weitere 1,8 Mrd. EUR an Millenium zu zahlen. Laut Äußerungen der Kläger in der Presse solle sich die eingereichte Klage dadurch begründen, dass France Télécom im Jahr 2002 aus einem umfassenden Kooperationsvertrag mit der mobilcom AG ausgestiegen sei.
Die Ansprüche würden sich nach Meinung der Kläger aus dem Aktienrecht ergeben, wonach ein herrschendes Unternehmen einem abhängigen Unternehmen bei Veranlassung einer nachteiligen Maßnahme den entstandenen Schaden vollständig ausgleichen müsse. Nach Auffassung der Kläger spreche vieles dafür, dass nach dem Urteil des OHG Schleswig vom 08.12.2005 betreffend der Wirksamkeit des HV-Beschlusses zum mobilcom/France Télécom Settlement die aktienrechtlichen Voraussetzungen gegeben seien. Aus der Analystensicht erscheine dieses Klageverfahren unerheblich für den Verschmelzungsprozess.
Man sehe - bei aller Vorsicht und Risiken bei laufenden Rechtsverfahren - einzig die Klage von mobilcom und freenet.de-Aktionären gegen die Verschmelzung für mobilcom als relevant. Bei dieser Klage gehe man davon aus, dass sie die Verschmelzung nicht aufhalten werde, da vermutlich die Kläger andere Interessen verfolgen würden.
Die Analysten von SES Research behalten ihre Prognosen und ihr "kaufen"-Rating für die Aktie von mobilcom bei. Das Kursziel sehe man bei 22,45 EUR.
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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