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ATB Abfindung annehmen


23.08.2002
SdK AktionärsNews

Die Aktienexperten von "SdK AktionärsNews" raten bei der Aktie der ATB Antriebstechnik AG (WKN 505160) die erhöhte Abfindungszahlung anzunehmen.

In einem am 21.August 2002 vor dem Landgericht Stuttgart geschlossenen Prozessvergleich zwischen der ATB Antriebstechnik AG,Welzheim, und verschiedenen Klägern habe die SdK ihre 1998 erhobene Anfechtungsklage gegen die damals noch als Flender ATB-Loher Antriebstechnik AG firmierende Gesellschaft einvernehmlich beendet.

Im Zuge des Vergleichs habe sich die neue ATB-Mehrheitsaktionärin, die ATB Beteiligungsges.mbH, Wien, verpflichtet, die im Rahmen des auf der Hauptversammlung am 22.August 2002 anstehenden Squeeze-Out den außenstehenden Aktionären angebotene Barabfindung von 34,50 Euro auf 56 Euro zu erhöhen. Dies entspreche einer Erhöhung um gut 60%. Die SdK hat daraufhin ihre Klage für erledigt erklärt.

Die Experten von "SdK AktionärsNews" erachten dies als ein faires Angebot und empfehlen allen außenstehenden ATB-Aktionären, dem Squeeze-Out-Beschluss zuzustimmen und die erhöhte Abfindungszahlung anzunehmen.


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