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MOL schreibt Verluste 22.11.2000
Dt. Investmentbank
Das Budapester Gericht hatte gestern die Klage von MOL (WKN 890537) gegen den Wirtschaftsminister, das Wirtschaftsministerium und die Regierung abgewiesen, so berichtet die Dt. Investmentbank.
Grund der Klage wären die von MOL erlittenen Verluste aufgrund der am 1. Juli eingeführten Begrenzung der Gaspreiserhöhung um 12%. Das Gericht habe zwar anerkannt , dass MOL durch die niedrigen Preise Verluste erlitt, habe seine Entscheidung jedoch damit begründet, dass die Regulierung eine Ministeriumsverordnung sei und somit als Rechtsvorschrift anzusehen sei, dessen Auswirkungen oder Schäden als nicht rechtswidrig zu erachten seien.
MOL habe unverzüglich Einspruch eingelegt. Der Kurs der MOL-Aktie sei aufgrund der Gerichtsentscheidung gestern um 6% (HUF 275 / € 1,04) gefallen und schloss bei HUF 4315 (€ 16,34). Der von MOL bestimmte Prozesspreis habe bei knapp unter HUF 80 (€ 0,30) pro Aktie gelegen.
Der Kurssturz habe gezeigt, dass MOL einen weiteren Kampf in Bezug auf die Gaspreiserhöhung und deren Regulierung verloren habe. Mit einer überdurchschnittlichen Kurssteigerung werde in naher Zukunft nicht gerechnet.
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