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Samsung Electronics-Aktie: jüngstes Gerichtsurteil ohne große Auswirkungen


07.12.2012
Der Aktionär

Kulmbach (www.aktiencheck.de) - Die Experten vom Anlegermagazin "Der Aktionär" empfehlen Anlegern, bei der Vorzugsaktie von Samsung Electronics (ISIN US7960502018 / WKN 881823) weiter zuzukaufen.

Samsung und Apple (ISIN US0378331005 / WKN 865985) befänden sich seit Jahren im Streit um verschiedenste Patente. Das jüngste Urteil sei zugunsten von Apple entschieden worden.

Ein niederländisches Gericht habe für verschiedene Geräte der Galaxy-Familie einen Verkaufsstopp verhängt, da diese die Rechte des iPhone-Herstellers verletzten würden. Betroffen von dem Urteil seien ältere Geräte, auf denen das Betriebssystem Android 2.2.1 bis 2.3.7 laufe.


Sollte sich Samsung dem Richterspruch widersetzen, müsse der Konzern für jeden Tag, den die Geräte weiter vertrieben würden, 100.000 USD Strafe zahlen.

Da das Urteil wegen der betroffenen Geräte und dem niedrigen Bußgeld jedoch kaum Einfluss auf das operative Geschäft hat, sollten Anleger bei der Vorzugsaktie von Samsung Electronics weiter zukaufen, so die Experten von "Der Aktionär". Das Kursziel sehe man bei 360,00 Euro und ein Stopp sollte bei 220,00 Euro platziert werden. (Ausgabe 50) (07.12.2012/ac/a/a)



Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.




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