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Schindler-Aktie: Europäische Union kann Aufzughersteller in Kartellverfahren verklagen


07.11.2012
Vontobel Research

Zürich (www.aktiencheck.de) - Serge Rotzer, Analyst von Vontobel Research, stuft in der aktuellen Ausgabe von "Vontobel Morning Focus" den Partizipationsschein von Schindler (ISIN CH0024638196 / WKN A0JEHV) unverändert mit "hold" ein.

Im Jahr 2007 habe die Europäische Kommission Kartellstrafen gegen Aufzughersteller für Vergehen gegen Kartellgesetze in der Vergangenheit verhängt. Jetzt habe die Wettbewerbsbehörde der EU entschieden, dass die EU Bußen für eigene Schäden gegen Aufzughersteller verhängen könne. Gegen diesen Entscheid gebe es keine Berufungsmöglichkeit.

Die Europäische Kommission verklage Otis, ThyssenKrupp (ISIN DE0007500001 / WKN 750000) und Schindler für EUR 7,1 Mio. in Belgien wegen überhöhter Preise bei Aufzügen und Rolltreppen, die sie für EU-Gebäuden erworben habe.


Den nächsten Kursimpuls sollten die GJ/2012-Ergebnisse liefern.

Im Jahr 2007 habe der Anteil Schindlers am Gesamtbetrag der Buße von EUR 992 Mio. 14% (EUR 144 Mio.) betragen. Aufgrund dieser Aufteilung würden die Analysten davon ausgehen, dass Schindler aufgrund des jüngsten Entscheids EUR 1 bis 2 Mio. zu zahlen haben werde. Sie würden keine weiteren Bußen erwarten, da der Entscheid nur EU-Gebäuden betreffe, die seinerzeit von der Verurteilung ausgenommen worden seien. Für Vergehen in der Vergangenheit habe Schindler bereits bezahlt. Damals sei gegen die Buße Einspruch erhoben worden und der Entscheid sei noch anhängig.

Die Analysten von Vontobel Research bestätigen ihr "hold"-Rating für die Schindler-Aktie. Das Kursziel sehe man bei CHF 115. (Analyse vom 07.11.2012) (07.11.2012/ac/a/a)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.




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