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Groupon-Aktie: Rechnungslegung des Rabattanbieters nicht börsentauglich


05.04.2012
Der Aktionärsbrief

Düsseldorf (www.aktiencheck.de) - Die Experten von "Der Aktionärsbrief" empfehlen die Aktie von Groupon (ISIN US3994731079 / WKN A1JMC2) zu meiden, solange die Rechnungslegung nicht börsentauglich ist.

Gewinnwarnungen können passieren, so die Experten von "Der Aktionärsbrief", und einmalige Ausrutscher in dieser Hinsicht würden von der Börse oft schnell verziehen. Aber eines könne die Börse nicht leiden: Ungereimtheiten hinsichtlich der Bilanz.


Die rasant wachsende, aber immer noch rote Zahlen schreibende Firma habe ihre Bilanzierung noch nicht im Griff. Die ersten Quartalszahlen habe man jetzt deutlich nach unten korrigieren müssen, und im Jahresbericht sei von einer substanziellen Schwäche bei den internen Kontrollen zur Bilanzierung die Rede. Der Nettoverlust im vierten Quartal sei mit 65,4 Mio. USD um 22,6 Mio. USD höher ausgefallen als zunächst angegeben worden sei. Und auch den Umsatz habe das Unternehmen um 14,3 Mio. USD auf 492,2 Mio. USD nach unten korrigieren müssen.

Solange die Rechnungslegung des Rabattanbieters nicht börsentauglich ist, sollte man den Wert meiden, so die Experten von "Der Aktionärsbrief" zur Groupon-Aktie. (Ausgabe 14 vom 04.04.2012) (05.04.2012/ac/a/a)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.




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