Suche
nach Kursen
 Aktien
 Fonds
 Zertifikate
 Optionsscheine
 Optionen & Futures
nach Artikeln
alle Artikel
nur Analysen
nur News
als Quelle
 
WKN/ISIN/Symbol/Name

Login Depot + Forum
 
Passwort vergessen?


   
Aktuelle Kursinformationen ()
Kurs Vortag Veränderung Datum/Zeit
-   -   0 0 % /
 
ISIN WKN Jahreshoch Jahrestief
-   -  
 
 
 

bwin Gewinne laufen lassen


09.03.2007
ExtraChancen

Hagen (aktiencheck.de AG) - Die Experten von "ExtraChancen" empfehlen bei der bwin-Aktie (ISIN AT0000767553 / WKN 936172) die Gewinne laufen zu lassen.

Die Wette auf steigende Kurse bei der Aktie von bwin erweise sich immer mehr als Volltreffer. Mittlerweile notiere das Papier des österreichischen Wettanbieters bereits über 30% im Plus - und ein Ende sei noch nicht abzusehen, denn mittlerweile gebe es auch Übernahmefantasie.

Nach der Veröffentlichung des so genannten "Placanica-Urteil", mit dem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das staatliche Glückspielmonopol in Italien "geknackt" habe, sei der Kurs der bwin-Aktie in der Spitze schnell um 20% angestiegen.


Denn nun sollte es bald Rechtssicherheit geben: Mit dem EuGH-Urteil dürfte auch in Deutschland der Weg für private Wettanbieter bald frei sein. Der von den Bundesländern ausgearbeitete Lotteriestaatsvertrag, der das staatliche Glücksspielmonopol sichern sollte, werde wohl nie in Kraft treten.

Nach ersten Gewinnmitnahmen würden die Notierungen der Aktie weiter anziehen. Denn bwin werde sein Wettgeschäft wohl weiter ausbauen: Nach Spekulationen in den Medien habe das Management mittlerweile Verhandlungen "in einem sehr frühen Stadium" mit der britischen Sportingbet plc bestätigt. Ob ein Angebot vorgelegt werde, sei zwar offen gelassen worden, aber diese Tatsache zeige zumindest, dass das Management die Augen auf halte.

Für Sonderfantasie könnten bei bwin auch mögliche Schadensersatzzahlungen sorgen, denn durch die Restriktionen sei im vergangenen Jahr das Geschäft der Österreicher massiv eingebrochen. "Sollte sich später herausstellen, dass Verbote und Schließungen EU-rechtswidrig waren, könnte das für Länder und Kommunen sehr teuer werden", habe Rechtsanwalt Dübbers schon vor Monaten klargestellt. Schon damals sei bwin wegen entgangener Sponsorleistungen und des Imageschadens mit einer Staatshaftungsklage gegen das Land Bremen vorgegangen worden.

Die Experten von "ExtraChancen" halten bei ihrem "Top-Investment der Woche" vom 23. Februar (Empf.-Kurs: 25 Euro) der Aktie von bwin an der zweiten Hälfte der Position fest und lassen den Gewinn laufen. (Ausgabe vom 08.03.2007) (09.03.2007/ac/a/a)




Erweiterte Funktionen
Artikel drucken Artikel drucken
Weitere Analysen & News mehr
30.07.2008, HSBC Trinkaus & Burkhardt
Neue Optionsscheine auf bwin
14.04.2008, HSBC Trinkaus & Burkhardt
Neue Turbo-Optionsscheine auf bwin
11.02.2008, HSBC Trinkaus & Burkhardt
Neue Turbo-Optionsscheine auf bwin
13.12.2007, HSBC Trinkaus & Burkhardt
Neue Turbo-Optionsscheine auf bwin
26.11.2007, HSBC Trinkaus & Burkhardt
Neue Turbo-Optionsscheine auf bwin
 

Copyright 1998 - 2026 optionsscheinecheck.de, implementiert durch ARIVA.DE AG