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bwin Teilgewinne einstreichen


07.03.2007
ExtraChancen

Hagen (aktiencheck.de AG) - Die Experten von "ExtraChancen" raten bei der Aktie von bwin (ISIN AT0000767553 / WKN 936172) bei der Hälfte der Position den Gewinn von 20% einzustreichen.

Dass das so genannte "Placanica-Urteil" auch für bwin wegweisend sein werde, hätten die Experten vorgestern nochmals in den "ExtraChancen" dargelegt. Und es weise dem "Top-Investment der Woche" vom 23. Februar den Weg Richtung Norden: Die Aktie notiere rund 20% im Plus, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das staatliche Glückspielmonopol in Italien "geknackt" habe.

Auch private Wettanbieter müssten nach Ansicht des EuGHs bei der Vergabe von Konzessionen zugelassen werden. Im konkreten Fall sei der Einspruch des Italieners Massimiliano Placanica verhandelt worden, dem es untersagt worden sei, mit einer britischen Lizenz in Italien zu arbeiten. Nun würden die privaten Unternehmen der Branche darauf setzen, auch in den bisher staatlich kontrollierten Märkten tätig werden zu können. So werde auch Deutschland sein Glücksspielmonopol nur schwer aufrechterhalten können. Der von den Bundesländern ausgearbeitete Lotteriestaatsvertrag sei damit wohl hinfällig, ehe er überhaupt in Kraft getreten sei.


Die Aktie von bwin, die die Experten zu 25 Euro empfohlen hätten, habe gestern bis über die 30-Euro-Marke gezogen. Das überrasche nicht, denn dem Marktführer sei zuletzt das Leben sehr schwer gemacht worden und das nicht nur hierzulande. In Frankreich seien zwei bwin-Manager im Rahmen einer Sponsorenveranstaltung für den Fußballclub AS Monaco vorübergehend festgenommen worden, da sie mit ihrer Firma gegen das französische Glücksspielrecht verstoßen haben sollten.

In Frankreich gelte ebenfalls ein Monopol in diesem Bereich - wie eben bisher auch in Deutschland. So sei bwin bundesweit ein Werbeverbot erteilt worden. Der Fußball-Bundesligist Werder Bremen habe nicht mit dem Firmennamen auf der Brust auflaufen dürfen und gehe seitdem mit dem Schriftzug "we win!" auf Torejagd.

Aber das dürfte sich schon bald ändern, denn nach den gestern geschaffenen neuen Tatsachen werde das Werbeverbot wohl nicht mehr lange Bestand haben. Ebenso wie das durch das sächsische Innenministerium verfügte Gewerbeverbot - und natürlich das Verbot von Wetten per Internet. Letzteres habe das Land Bayern für das Unternehmen, dessen Geschäft auf einer Lizenz aus Sachsen, die noch in den letzten Tagen der DDR erteilt worden sei, ausgesprochen. Den Ländern wie Frankreich und Deutschland werde bei der Umsetzung des (neuen) EU-Rechts sicherlich eine Übergangszeit eingeräumt werden. Doch sollte durch das heutige Urteil die Geschäftsgrundlage für private Wettanbieter wie bwin gesichert sein.

Nach der gestrigen Rally der bwin-Aktie streichen sollten Anleger bei der Hälfte der Position den Gewinn von 20% einstreichen - und beim Rest auf eine weiter steigende Notierungen setzen, so die Experten von "ExtraChancen". (Ausgabe vom 06.03.2007) (07.03.2007/ac/a/a)




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