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bwin Rating bleibt ausgesetzt 20.10.2006
Erste Bank
Wien (aktiencheck.de AG) - Vera Sutedja, Analystin der Erste Bank, setzt das Rating und das Kursziel für die Aktie von bwin (ISIN AT0000767553 / WKN 936172) weiterhin aus.
Das Verwaltungsgericht Dresden habe erklärt, dass dem Eilantrag von bwin gegen eine sofort vollziehbare Untersagung in Sachsen stattgegeben worden sei. Laut der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts sei es nicht offensichtlich, dass die ursprünglich nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Erlaubnis zur "Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten" nicht auch die Durchführung von so genannten Oddset-Wetten und deren Vermarktung u. a. im Internet erfasse. Gegen die Entscheidung stehe den Beteiligten die Beschwerde an das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen zu.
bwin habe zwei Einsprüche gegen die Untersagung in Sachsen erhoben. Der erste Einspruch sei gegen die sofort vollziehbare Untersagung gerichtet, wobei das Verwaltungsgericht diesem Einspruch stattgegeben habe. Der zweite Einspruch sei gegen die Untersagung des Geschäftes (ob bwin e. K. in Sachsen und Deutschland weiter betrieben werden dürfe). Betreffend diesen Einspruch sei noch kein Urteil vom Verwaltungsgericht gefällt worden. bwin dürfe in Sachsen nur operieren, solange das Verwaltungsgericht noch kein entsprechendes Urteil über die Untersagung verlautbart habe. Zusätzlich hätten sich die deutschen Ministerpräsidenten darauf geeinigt, durch einen neuen Staatsvertrag, das Wettmonopol auf alle Glücksspielbereiche auszuweiten und die Werbung einzuschränken.
Der Entwurf für einen neuen Staatsvertrag solle zunächst einer Anhörung gegeben werden, bevor er am 13.Dezember genehmigt werden solle. Aus diesem Grund würden die Analysten glauben, dass die Rechtsunsicherheiten in Deutschland weiterhin bestehen bleiben würden.
Die Analysten der Erste Bank setzen ihr Rating und ihr Kursziel für die bwin-Aktie weiterhin bis auf weiteres aus. (20.10.2006/ac/a/a)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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