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bwin abwarten


17.08.2006
Der Aktionär

Kulmbach (aktiencheck.de AG) - Die Experten vom Anlegermagazin "Der Aktionär" raten bei der Aktie von bwin (ISIN AT0000767553 / WKN 936172) abzuwarten.

Derzeit würden im großen Stil in Deutschland stationäre Wettbüros geschlossen. Sachsen habe nun am 10. Juli sogar bwin die alte DDR-Lizenz entzogen. Damit sei dem Unternehmen faktisch das Anbieten von Sportwetten in Deutschland verboten worden. Die Aktie habe an nur einem Tag um 25 Prozent nachgelassen.


Der Online-Wettanbieter habe daraufhin Schadenersatzforderungen von rund 500 Mio. EUR angedroht. Die Unternehmensführung zeige sich zuversichtlich, vor den Gerichten Recht zu bekommen. Im letzten Urteil habe der Gerichtshof nationale Beschränkungen privater Wettanbieter allerdings anerkannt - jedoch nur, wenn Gründe bestehen würden, die im Allgemeininteresse seien.

Doch selbst wenn das Verbot bestätigt werde, sei fraglich, ob der Kurssturz in diesem Ausmaß gerechtfertigt sei. Das Unternehmen habe innerhalb weniger Wochen rund 80 Prozent an Wert verloren. In Deutschland würden aber Schätzungen zufolge lediglich 30 bis 40 Prozent der Umsätze erzielt. Zudem könne im Internet ein Verbot durchaus unterlaufen werden.

Obwohl während der WM 430.000 neue Kunden gewonnen worden seien, habe der ATX-Wert gemeldet, dass unter anderem wegen zahlreicher WM-Favoritensiege im zweiten Quartal 2006 ein Verlust angefallen sei. Im ersten Quartal habe man noch ein EBITDA von 14,8 Mio. EUR generiert. Nach Ansicht der Experten von "Der Aktionär" dürfte die eine oder andere Analystenschätzung neu überdacht werden. Kurzfristig sollten Anleger daher nicht ins fallende Messer greifen. Auf lange Sicht dürfe der Titel aber nicht abgeschrieben werden.

Die Experten von "Der Aktionär" empfehlen bei der bwin-Aktie abzuwarten.
(17.08.2006/ac/a/a)




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