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Discount-Optionsschein auf Gerresheimer: Ausbruch vertagt - Optionsscheineanalyse 23.02.2017
ZertifikateJournal
Schwarzach am Main (www.optionsscheinecheck.de) - Die Experten vom "ZertifikateJournal" stellen in ihrer aktuellen Ausgabe einen Discount-Optionsschein (ISIN DE000DG9JBT8/ WKN DG9JBT) von der DZ BANK auf die Gerresheimer-Aktie (ISIN DE000A0LD6E6/ WKN A0LD6E) vor.
Der Spezialverpackungshersteller Gerresheimer habe gewohnt solide Zahlen abgeliefert. Die Düsseldorfer hätten ihre Umsätze im Gesamtjahr 2015/16 (bis Ende November) um 7,2 Prozent auf 1,375 Mrd. Euro steigern können. Das EBITDA habe sich gar um 17,2 Prozent auf 307 Mio. Euro erhöht. Dennoch sei die Aktie unter Druck geraten - und zwar deutlich. Anleger hätten noch mehr erhofft, das gelte auch für den Ausblick. Nicht einmal die kräftige Dividendenerhöhung von 23,5 Prozent habe Anleger aus der Reserve locken können. Die Aktie sei um mehr als vier Prozent eingeknickt.
Aus technischer Sicht sei der Rücksetzer zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekommen. Denn das Papier habe sich gerade von einem schwachen Schlussquartal mit Verlusten von mehr als zehn Prozent erholt und das Rekordhoch im Bereich um 76 Euro ins Visier genommen. Der Ausbruch aus der seit Monaten laufenden Seitwärtsbewegung sei damit vertagt worden. Aber aufgeschoben sei nicht aufgehoben. Denn langfristig betrachtet befinde sich die Aktie weiterhin im Aufwärtstrend. Zudem, so Analysten, dürfte die Geschäftsdynamik im Jahresverlauf anziehen.
Für Anleger nicht uninteressant: Der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock habe seine Beteiligung an Gerresheimer auf mehr als drei Prozent aufgestockt. Kurzum: Die Chancen auf eine zumindest stabile Kursentwicklung in den kommenden Monaten stünden nicht schlecht. Damit habe man ein ideales Umfeld für Discount-Calls, etwa ein Papier der DZ BANK. Hier seien 28 Prozent drin, wenn die Aktie auch im Dezember noch über 70 Euro notiere (Abstand: 5,3 Prozent). Der Strike - hier verfalle der Schein am Laufzeitende wertlos - liege mit 60 Euro knapp 19 Prozent unter der aktuellen Notiz. (Ausgabe 7/2017) (23.02.2017/oc/a/d)
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